Meister-BAföG neu geregelt

Seit dem 1. Juli 2009 gelten neue Regelungen zum Erhalt des Meister-BAföG. Diese betreffen den Kreis der Förderungsmaßnahmen und die Höchstsummen der Fördergelder. Nachdem die staatliche Förderung seit langem in Zusammenarbeit mit der KfW-Bank Fördergelder für sämtliche Weiterbildungsmaßnahmen bietet, wurde jetzt vielen, zuvor vernachlässigten Berufsfeldern, der Weg zum BAföG freigeräumt.

Aufstockungen für alle Bereiche

Zuvor war die Höchstsumme des Darlehens auf 412 Euro festgesetzt, der Zuschuss auf 202 Euro. Mit Einführung der Neuregelung hat sich dieser Betrag auf 675 Euro erhöht und gilt für unverheiratete und kinderlose Personen. Der Kinderzuschlag wurde von 179 Euro auf 210 Euro angehoben, der Zuschuss um 50 Prozent erhöht. Diese Erhöhung war durch die Aufstockung des Förderbudgets um 272 Millionen Euro durch Bund und Länder möglich.

Erweiterung der Berufsgruppen

Die Neuregelung erweitert auch den Kreis der förderwürdigen Berufsgruppen. So werden nun auch Maßnahmen für Erzieher und Altenpflege gefördert, deren oftmals schlechten Berufsaussichten seit längerem zur Diskussion standen und nun durch bessere Weiterbildungsalternativen verbessert werden sollen. Des Weiteren kann nun auch Meister-BAföG beziehen, wer zuvor bereits eine kostenpflichte Maßnahme in Eigenfinanzierung abgeschlossen hat, was zuvor nicht möglich war.
Beantragt werden die Fördersummen bei der KfW-Bank oder einer zentralen Leitstelle, das hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem die Maßnahme stattfinden soll.

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