Ungewollte Abbuchungen

Durch den verstärkten Datenhandel mit Kundendaten wie z.B. Bankverbindungen gibt es verstärkt dreiste Abbuchungen von dubiosen Firmen. Dabei wird vor allem von Girokonten abgebucht.

„Verbraucher sollten auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen“, rät der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Empfehlenswert sei die Devise: Wen ich nicht kenne, der bekommt keine Daten. Preisgeben sollte man immer nur so viele Daten wie unbedingt nötig. Bei Banken gilt normalerweise eine sechswöchige Frist für Widersprüche gegen unberechtigte Abbuchungen. Für die Verbraucher bedeutet das: Sie sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig prüfen – mindestens einmal pro Monat, am besten wöchentlich. Hat etwa der Telefonanbieter versehentlich doppelt oder zu viel abgebucht, kann man innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen und erhält sein Geld zurück. Das gilt auch, wenn es sich um eine widerrufene Einzugsermächtigung handelt, beispielsweise bei längst beendeten Miet- oder Versicherungsverträgen.

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