Einzugsermächtigung statt Abbuchungsauftrag
Möchte man bei einem Unternehmen einen ausstehen Rechnungsbetrag begleichen, sollte man statt den Abbuchungsauftrag zu wählen, dem Rechnungssteller lieber eine Einzugsermächtigung für das Girokonto erteilen.
Wie die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle mitteilen, ist die Einzugsermächtigung der sichere Weg zum Bezahlen. Sollte es bei der Kauf- und Bezahlabwicklung zu Problemen zwischen Käufer und Verkäufer kommen, hat der Kontoinhaber bei der Einzugsermächtigung die Möglichkeit, ohne jegliche Angabe von Gründen, seine Bank zu beauftragen, dass abgebuchte Geld zurückzuholen. Wurde ein Abbuchungsauftrag erteilt, ist dies allerdings nicht mehr möglich.
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