Bundestrat: Pfändungsschutz beschlossen

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf des Bundestags zum Pfändungsschutzkonto gebilligt. Damit hat das neue Pfändungsschutzgesetz seine parlamentarischen Hürden genommen. Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es wirksam werden.
Mit dem Pfändungsschutzkonto ist ein Betrag von zur Zeit 985,15 Euro in Zukunft vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Jeder Bankkunde kann mit Wirksamwerden des Gesetzes von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung seines Girokontos in ein solches Pfändungsschutzkonto verlangen. Ist dies geschehen, so bleiben Einkünfte, die zum Lebensunterhalt benötigt werden, künftig pfändungsfrei.

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