Bundesregierung: Girokonten nicht pfändbar
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Girokonten nicht pfändbar seien.
Bislang kann jeder Gläubiger mit einem gerichtlichen Beschluss das Konto eines Schuldners pfänden lassen. Der Schuldner muss dieses Guthaben, das ihm zusteht, erst in einem aufwendigen und bürokratischen Verfahren vor Gericht geltend machen. Dabei vergeht häufig viel Zeit, so dass der Schuldner wochenlang ohne Geld auskommen muss und seine laufenden Kosten wie Miete und Strom nicht mehr über das Konto zahlen kann. Ein Girokonto ist aber heute die Voraussetzung für die Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben. Deswegen liessen sich jetzt Girokonten als P-Konten einrichten. Diese sind dann nichtmehr pfändbar.
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