Kontoführung gratis

In der Regel werden von Schülern, Studenten und Auszubildenden keine Kontoführungsgebühren von den Banken erhoben. Um diese Vergünstigung in Anspruch zu nehmen, müssen den Kreditinstituten entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden. Bricht ein neues Semester an, werden Studenten aber oftmals nicht daran erinnert neue Bescheinigungen einzureichen. Wer nicht aufpasst, dem werden dann entsprechend auch die regulären Kontoführungsgebühren abgebucht. Wer eine Immatrikulationsbescheinigung nachreicht, kann das bereits gezahlte Geld aber zurückverlangen.

eine Stellungnahme schreiben